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Das NHundG und seine Auswirkungen auf den Urlaub

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In der Zwischenzeit ist die erste Rückmeldung zu unseren Anfragen eingetroffen. Von der Pressestelle des Niedersächsisches Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird leider bestätigt, dass auch der Urlauber seinen Hund zu chippen hat. Auch das Alter des Hundes spielt dabei keine Rolle. Es wird behauptet, dass das Chippen auch älteren Hunden zugemutet werden kann und keine besondere Belastung darstellt.

Aus unserer Sicht eine völlige Fehleinschätzung.

Auch vom Hunderegister Niedersachsen haben wir eine Antwort erhalten. Hier wird bestätigt, dass Urlauberhunde nicht registriert werden müssen: "Es müssen alle Hundebesitzer die Ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen haben und mit Ihrem Hund mindestens 2 Monate sich in Niedersachsen aufhalten Ihren Hund registrieren lassen."

Daraus ergibt sich für den Urlauber, der nicht in Niedersachsen wohnt, aus unserer Sicht folgende Situation: 

  1. Der Hund muss gechippt sein
  2. Der Chip bzw. der Hund muss aber nicht registriert werden

Welchen Sinn macht dann der Chip? 

Wie ist ihre Meinung hierzu? Wir freuen uns über ihre Kommentare.


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